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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Reiseteilnehmer,

wir möchten Sie bitten, in Ihrem und unserem Interesse diese ausführlichen Reisebedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Sie sorgen für klare Verhältnisse zwischen Reisendem, Reisemittler und Reiseveranstalter und gelten für alle Tages- und Mehrtagesfahrten, die von der Firma Nictours durchgeführt werden. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Reisebedingungen an. Für Busanmietungen und Gruppenreisen gelten Sonderregelungen.

Bei Buchungen, bei denen wir nur als Reisemittler tätig sind, gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende der Firma nictours Nicolas Beier (Veranstalter) den verbindlichen Abschluss eines Reisevertrages an. Das kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail geschehen. Grundlage der Buchung sind die Reiseausschreibungen und eventuelle zusätzliche Informationen des Reiseveranstalters. Bei Vertragsabschluss erhält der Reisende eine Reisebestätigung, die als Vertragsbestätigung gemäß § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB dient.
1.2. Der Reisende ist 10 Tage an die Reiseanmeldung gebunden. In dieser Zeit erfolgt die schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter.
1.3. Der Anmeldende erklärt sich ausdrücklich bereit, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer einzustehen.
1.4. Vormerkungen sind Anmeldungen für Reisen, die noch nicht ausgeschrieben worden sind. Sie werden mit Erscheinen des betreffenden Kataloges in Festbuchungen umgewandelt und können nur im Rahmen der Verfügbarkeit berücksichtigt werden. Mit der Festbuchung und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises fällig.

2. Zahlungen
2.1. Nach Abschluss des Vertrages und Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung wie folgt zu leisten:
Busreisen: 15% des Reisepreises
Flugreisen: 20% des Reisepreises
Kreuzfahrten: 20% des Reisepreises
Tagesfahrten: Vollzahlung bis 28 Tage vor Reisebeginn
2.2. Die Restzahlung ist bis 21 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen die Aushändigung der Reiseunterlagen zu leisten.
2.3. Bei kurzfristigen Buchungen ab 14 Tage vor Reisebeginn, ist der komplette Reisepreis sofort zu begleichen.
2.4. Vermittelte Versicherungsprämien sind nach Abschluss in voller Höhe zu leisten.
2.5. Für die Bearbeitung individueller Anfragen wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben werden.

3. Vermittelte Leistungen
Bei Leistungen, die eindeutig als Vermittlung gekennzeichnet sind, ist nictours nicht der Veranstalter, sondern lediglich der Vermittler nach § 651v BGB.

4. Leistungen/ Leistungsänderungen
4.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters verbindlich. Mündliche Nebenabreden sind nicht Vertragsbestandteil. Änderungen von Reiseausschreibungen und Preisen behält sich nictours vor. Sie sind zulässig, wenn der Reisende vor Reiseanmeldung darüber informiert wird.
4.2. nictours informiert den Reisenden vor der Reiseanmeldung über die wesentlichen Eigenschaften der Reise (Pauschalreise). Hierzu gehören Formblatt für Pauschalreise, Leistungen, Reisepreis, Mindestteilnehmerzahl, Zahlungsmodalitäten, Kosten bei Rücktritt.

5. Preisänderung vor Reisebeginn
5.1. Nictours kann Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss bei Erhöhung der Beförderungskosten (Treibstoff), der Steuern und Abgaben und des Wechselkurses erklären. Diese müssen dem Reisenden mit Angabe der Gründe und Grundlagen der Berechnungen bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugehen und dürfen max. 8% des Reisepreises betragen.
5.2. Im Umkehrschluss kann der Reisende die Senkung des Reisepreises verlangen, wenn die unter 5.1. genannten Kosten nach Vertragsabschluss geringer ausfallen. Den entstandenen Verwaltungsauswand kann der Veranstalter vom zu erstattenden Betrag abziehen.

6. Änderungen/Umbuchungen des Kunden
6.1. Nach Abschluss des Vertrages besteht grundsätzlich kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen. Nictours kann jedoch, soweit machbar und zumutbar, auf Änderungswünsche eingehen.
6.2. Fordert der Reisende nach Vertragsschluss eine Änderung oder Umbuchung, kann der Veranstalter eine Bearbeitungspauschale von 35,- EUR erheben. Als Umbuchungen gelten Änderungen des Reisetermins, des Reisezieles und Namensänderungen bei Busreisen. Sollten höhere Kosten entstehen, so müssen diese nachgewiesen und dem Reisenden mitgeteilt werden. Umbuchungswünsche bei Busreisen können nur bis 30 Tage vor Reisebeginn berücksichtigt werden. Danach ist nur eine Stornierung und Neubuchung möglich.
6.3. Namensänderung bei Flugreisen richten sich nach der Vertragsbestimmungen der entsprechenden Airline.

7. Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
Nictours unterrichtet den Reisenden vor der Buchung über die Bestimmungen des Reiselandes. Nach dem Erfüllen der Informationspflicht, ist der Reiseteilnehmer für die Einhaltung dieser Vorschriften, einschließlich Pass-, Visa- und Impfschutzbestimmungen, selbst verantwortlich und muss die erforderlichen Unterlagen bei Reiseantritt mit sich führen. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

8. Rücktritt durch den Kunden
8.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, maßgeblich ist jedoch der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Firma Nictours. Bei einem Rücktritt oder Nichtantreten einer Reise sind wir berechtigt, folgende pauschalisierte Rücktrittsgebühren pro Person zu verlangen.

Busreisen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
ab 29 Tage vor Reisebeginn 30%
ab 21 Tage vor Reisebeginn 45%
ab 14 Tage vor Reisebeginn 60%
ab 6 Tage vor Reisebeginn 75%
ab 1 Tag vor Reisebeginn
und Nichtantritt der Reise 90%
Flugreisen:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 59 Tage vor Reisebeginn 35 %
ab 34 Tage vor Reisebeginn 55 %
ab 21 Tage vor Reisebeginn 60 %
ab 14 Tage vor Reisebeginn 70 %
ab 3 Tage vor Reisebeginn 80 %
am Tag des Reisebeginns 90 %

Kreuzfahrten:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 35 %
ab 59 Tage vor Reisebeginn 40 %
ab 28 Tage vor Reisebeginn 50 %
ab 21 Tage vor Reisebeginn 70 %
ab 15 Tage vor Reisebeginn 90 %

Tagesfahrten:
bis 21 Tage vor Reisebeginn: 10,00 Euro
ab 20 Tage vor Reisebeginn: 50%
ab 1 Tag vor Reisebeginn: 90%

Eintrittskarten:
Bei Stornierungen von Reisen bei denen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tagen vor Reisebeginn der komplette Preis der Eintrittskarten zu entrichten, sofern der Veranstalter diese nicht weiter veräußern kann.

9. Rücktritt durch den Veranstalter/ Mindestteilnehmerzahl
9.1. Voraussetzung für die Durchführung einer Reise ist eine jeweilige Mindestteilnehmerzahl. Darüber und über die Absagefrist wird der Reisende vor Buchung informiert.
9.2. Sollte die Mindestteilnehmerzahl einer Reise nicht erreicht werden, kann nictours unter Einhaltung der Fristen einseitig vom Vertrag zurücktreten und ist verpflichtet, den bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich zurückzuzahlen.

10. Abhilfe, Reisemängel und Rechte des Reisenden
10.1. Der Reisende ist verpflichtet Reisemängel während der Reise umgehend anzuzeigen, damit der Reiseveranstalter Abhilfe schaffen kann. Sollte keine sofortige Mängelanzeige erfolgen, so kann der Reisende keine Minderungsansprüche nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB geltend machen.
10.2. Reisemängel sind sofort während der Reise bei einem Vertreter von nictours (Reiseleiter oder Busfahrer) anzuzeigen. Sollte kein Vertreter vor Ort sein, so sind Reisemängel direkt bei nictours anzuzeigen.
10.3. Der Reisende kann unter Angabe einer Frist Abhilfe die Beseitigung eines vorliegenden Mangels verlangen und nictours hat diesen zu beseitigen. Der Vertreter vor Ort sorgt für Abhilfe, sofern dies umsetzbar ist.
10.4. Wird die Pauschalreise aufgrund eines erheblichen Reisemangels beeinträchtigt, ist der Reisende berechtigt, den Vertrag zu kündigen, nachdem er eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat. Die Fristsetzung gilt nicht, wenn nictours Abhilfe verweigert oder eine sofortige Abhilfe erforderlich ist.
10.5. Der Reisende kann bei Mängeln Schadensersatz nach § 651n BGB geltend machen.

11. Haftungsbeschränkung
11.1. Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die keine Personenschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, sofern der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder der Veranstalter allein aufgrund eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftet.

12. Geltendmachung/Verjährung
12.1. Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. – 7. BGB sind gegenüber nictours geltend zu machen oder, sofern die Reise vermittelt wurde, gegenüber dem Vermittler.
12.2. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren zwei Jahre nach Reiseende. Körperschäden sind hiervon ausgenommen.

13. Datenschutz
13.1. Mit der Anerkennung der Reisebedingungen bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat. Die Datenschutzhinweise sind online unter busreisen-nictours.de/datenschutzerklaerung/ einsehbar.
13.2. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben, verarbeitet und an Leistungsträger weitergeleitet, die unmittelbar zur Durchführung und Abwicklung der Reise notwendig sind.

14. Verbraucherstreitbeilegung – Online-Streitbeilegungsplattform
14.1. Nictours nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
14.2. Online-Streitbeilegungsplattform: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail bereit.

Stand: 10/2024

Kundengeldabsicherung
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige
Firma nictours Nicolas Beier
Ortmannsdorfer Str. 51
08132 Mülsen
Telefon: 037601-639460
E-Mail: info@nictours.de